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Der Verband

08.02.2008

Neues Ordnungsgeld Jugend 60 ?

\"\"An alle Jugendwarte

Aus gegebenem und wiederholtem Anlass muß ein neues Ordnungsgeld von 60 € bei der Jugend eingeführt werden. Es ist häufiger vorgekommen, dass die Spiele nicht zu Ende geführt worden sind z.B. bei einem erneuten Spieltermin ist eine Mannschaft nicht erschienen, die Doppel wurden " geschenkt " oder die Punktzahl reichte schon für den Gruppensieg und es wurde das Spiel nicht beendet.
Dies ist nicht im Sinne eines ordentlichen Spielbetriebes und daher wird in der Wettspielordnung folgender Passus eingefügt :
Eine Begegnung gilt als durchgeführt, wenn sowohl die Einzel als auch die Doppel gespielt worden sind. Bei Nichtdurchführung einzelner Matches ( Ausnahme Verletzung ) wird ein Ordnungsgeld von 60 EURO erhoben.

Heidrun Oelckers
 
 
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