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Der Verband

06.01.2009

Gleichzeitige Meldung bei 2 Turnieren

Aus gegebener Veranlassung wird hier auf den §23 der DTB-Turnierordnung hingewiesen:

Darf ich an zwei gleichzeitig laufenden Turnieren teilnehmen?

§23 DTB-Turnierordnung: Gleichzeitige Turniere

1. Ein Spieler darf grundsätzlich nur zu einem Turnier einen Nennung abgeben und nur an einem Turnier teilnehmen, wenn sich die Zeitdauer von zwei Turnieren überschneidet.

 2. Eine Ausnahme ist nur für den Fall des Auscheidens des Spielers in der Qualifikation oder spätestens in der 1. Runde des Hauptfeldes eines Turniers einer annerkannten Turnierserie des DTB oder seiner Landesverbände oder der Nationalen Deutschen Tennismeisterschaften erlaubt.

Der Spieler hat bei den Nennungen ausdrücklich auf die Priorität der Nennung zum ersten Turnier hinzuweisen.

Falls der Spieler von seiner Nennung zum zweiten Turnier keinen Gebrauch macht, hat er davon unverzüglich den Veranstalter dieses Turnieres in Kenntnis zu setzten.  




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