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Der Verband

18.11.2008

?nderung Wechselfrist und Spielberechtigung ? 5 WSpO DTB

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Tennis Bundes hat am 16. November 2008 seine Wettspielordnung in §5 Ziffer 2 wie folgt geändert:
...
2. Ein Spieler darf in der Zeit vom 1.4. eines Jahres bis zum 30.9. des selben Jahrs nur für einen Verband des DTB und für einen diesem Verband angeschlossenen Verein für offizielle Mannschaftswettkämpfe gemeldet werden. Ein Wechsel der Spielberechtigung ist nur in der Zeit vom 1.10. bis 31.1. möglich.

Unabhängig davon sind die Spieler, die ab dem 1.10. an einer Winterrunde teilnehmen, nur für diesen Verein bis zum Abschluss der Winterrunde spielberechtigt.
...

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Regelung ab sofort gilt. Sie gilt also auch für die Regionalligen.

Regelung des Hamburger Tennis-Verbandes:
In diesem Zusammenhang weise ich auf die Wettspielordnung des HTV hin:
II. SPIELBERECHTIGUNG
1. ... Eine/e Spieler/in darf in einem Spieljahr nur für einen Verein Mannschaftswettkämpfe bestreiten. Ein Spieljahr dauert jeweils vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres.
Hieraus ergibt sich, dass ein/e Spieler/in im Hamburger Verbandsgebiet (Bereich Oberliga bis unterste Klasse) innerhalb des obigen Zeitraums nur für einen Verein spielen kann.

Jens P. Kröger
Sportwart
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