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Der Verband

10.12.2020

Wie geht es weiter mit den Wettspielen in Hamburg?

Liebe Vereinsfunktionäre, liebe Tennisspieler*innen,

wir möchten mit diesem Rundschreiben zum weiteren Verlauf der Punktspielsaison Winter 2020/2021 informieren.

1. Da von Seiten der Bundesregierung und der Bundesländer immer nur in einem Zeitfenster von vier Wochen entschieden wird, halten wir zunächst am vorgesehenen Spielbetrieb für den Winter 2020/2021 fest. Bis 10.01.2021, so die aktuelle Beschlusslage, werden keine Wettspiele möglich sein. Wir hatten alle Vereine vor einiger Zeit darüber informiert, dass die Planung für den Winter zwar abgeschlossen ist, wir jedoch bis auf Weiteres keine Veröffentlichung der Spieltermine vornehmen. Eine Umplanung ist erheblich leichter als eine komplette Neuplanung.

2. Wir möchten nunmehr allen Vereinen die Möglichkeit geben, Mannschaften vom Spielbetrieb zurückzuziehen:

2.1 Der Rückzug muss bis zum 20. Dezember 2020 verbindlich auf dem an die Vereine versandten Excel-Formular von einem vertretungsberechtigten Funktionär des Vereins (z.B. Vorsitzender, Sportwart, Jugendwart) vorgenommen werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Rückzüge nur in dieser Form Gültigkeit haben. Die Liste ist ausschließlich per E-Mail an den Spielleiter Björn Kroll (bjoern.kroll@sportbuero.tennis) zu schicken.

2.2 Erfolgt der Rückzug innerhalb der genannten Frist, wird kein Ordnungsgeld erhoben. Die zurückgezogene Mannschaft steigt nicht ab und verbleibt damit in der Wintersaison 2021/2022 in der entsprechenden Liga. Das kann in der folgenden Wintersaison zu einer erhöhten Gruppenstärke oder zu einer Erweiterung der Gruppenanzahl führen.

2.3 Unabhängig von einem geltend gemachten Rücktritt vom Spielbetrieb ist die Meldegebühr für alle Mannschaften zu entrichten, denn diese wird nicht vorrangig dafür erhoben, dass Mannschaften ihre Wettspiele austragen. Es sind bereits umfangreiche Vorarbeiten durch den Sportausschuss sowie das Sportbüro erfolgt (Einrichten des Systems nuLiga, Erstellung des Spielplans, mögliche Um- bzw. Neuplanung der Gruppen usw.) die nicht nur einen zeitlichen, sondern auch einen erheblichen finanziellen Aufwand erfordern, der nur über die Meldegebühren abzudecken ist.

2.4 Alle Mannschaften, die bis zum 20. Dezember 2020 nicht zurückgezogen werden, sind nach den geltenden Ordnungen (Wettspielordnung des HTV) zu behandeln, sofern der Spielbetrieb aufgenommen werden darf. Erst nach dem 20.12.2020 erfolgt eine Entscheidung darüber, ob ggfs. Gruppen zusammengelegt werden und es möglicherweise keine Absteiger gibt. Darüber entscheidet der Vizepräsident Sport in Abstimmung mit dem Sportausschuss. Die Gruppengröße wird auf mindestens drei Mannschaften festgelegt - ev. mit Hin- und Rückspielen.

3. Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen wird das Sportbüro stets die aktuellen Entwicklungen beobachten und den Vereinen dann zeitnah weitergehende Informationen zukommen lassen.

4. Und nochmals der Hinweis: Nachfragen per Telefon bzw. E-Mail von Mannschaftsführern- oder -spielern*rinnen an den Sportlausschuss bzw. das Sportbüro können künftig in dieser umfangreichen Form nicht mehr beantwortet werden. Auch wir haben nur den Kenntnisstand der offiziellen Verkündungen der Landes- bzw. Bundesregierung. Wir bitten um Verständnis.

Björn Kroll      Jens P. Kröger

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