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26.04.2021

Informationen zum allgemeinen Vereinstraining und insbesondere Jugendtraining unter den aktuellen Corona-Bedingungen

Informationen zum allgemeinen Vereinstraining und insbesondere Jugendtraining unter den aktuellen Corona-Bedingungen von Verbandsjugendwartin Sigrid Rinow:

 

(UPDATE: SCHNELLTESTS DÜRFEN NICHT ÄLTER ALS 12 (STATT 24) STUNDEN, PCR-TESTS NICHT ÄLTER ALS 48 STUNDEN SEIN)


Liebe Sportwarte, liebe Jugendwarte, liebe Trainer*innen,

im Moment fordert unser (zumeist ehrenamtlicher) Job uns sehr.

Es bestehen viele Fragen hinsichtlich des Jugendtrainings und des Trainings insgesamt. Wir haben selbst viel nachgelesen und telefonisch Rücksprache gehalten mit der Stadt und dem Hamburger Sportbund (HSB). Hier meine zusammengefassten Erkenntnisse:

Die wichtigsten Links zum Nachlesen:

- https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html

- https://www.hamburger-sportbund.de/aktuelles/news/33-corona/410-verscharfungen-fur-den-sport?fbclid=IwAR2MvnDxnnvZTC5aNbtHgoWMt6AMDE0-jC-FYvZbTd_ynoMpMJLNC2Ui3Lw

- https://www.hamburg.de/verordnung/

- https://www.hamburg.de/faq-sport/

Alle Ausführungen gelten für einen Inzidenzwert über 100, mit dem die sogenannte Notbremse" in Kraft tritt!

 

Daraus folgt, gültig ab sofort (24.4.2021):

  • 1. Jeder Trainer muss ein negatives Ergebnis eines durch Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 Satz 1 der Coronavirus-Testverordnung durchgeführten Schnelltests vorweisen. Dieser darf nicht älter als 12* Stunden sein. Alternativ gilt selbstverständlich auch ein anerkannter PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
  • 2. Trainingsgruppen mit bis zu 5 Kindern unter 14 Jahren sind möglich.
  • 3. Training für Jugendliche/Erwachsene ab 14 Jahren: nur 2 Personen inklusive Trainer auf einem Platz. 3 Kinder + 1 Trainer auf zwei Plätzen wäre möglich.

* Der Hamburger Sportbund (HSB) hat die Angaben auf seiner Website zur Gültigkeit der Schnelltests inzwischen korrigiert (zuvor hieß es 24 Stunden – wie es die Bundesverordnung vorsieht). In diesem Punkt ist die Landesverordnung Hamburgs strenger als die Bundesverordnung.

 

Ein Hinweis: Es ist gesetzlich in Hamburg so, dass jeder Bürger ein Anrecht hat, sich mindestens" 1x in der Woche in einem Testzentrum (nach Anmeldung) kostenlos testen zu lassen. Wenn es die Kapazitäten des Testzentrums zulassen, darf er sich auch täglich kostenlos testen lassen. Das haben wir uns extra heute noch einmal von der Stadt bestätigen lassen.

Der Verein kann seine Trainer*innen auch zu geschultem Testpersonal ausbilden lassen. Diese Schulung läuft z.B. über das Deutsche Rote Kreuz, dauert zwei Stunden und kostet 60€/ Person. Diese Trainer wären dann berechtigt, die Tests selber durchzuführen oder bei anderen zu beaufsichtigen.

Der HSB will zu diesem Thema am morgigen Mittwoch ein detailliertes Vereinsmailing verschicken.


Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden!


Bleibt bitte gesund!

Sigrid Rinow



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