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Der Verband

03.03.2011

Ersatzspielerregelung gilt wie im Vorjahr

Aufgrund der gemachten Erfahrungen im vergangenen Jahr gilt die Ersatzspielerregelung auch in diesem Jahr.
Die Ersatzspieler sind bei der namentlichen Meldung hinter den Stammspielern mit E1, E2 etc. einzugeben. Die ursprüngliche Mannschaft der Ersatzspieler ist somit nicht mehr zu ersehen.

Der Meldeschluß der namentlichen Meldung ist auf den 10. April 2011 festgelegt worden.
Bei Regionalliga und Nordliga ist dieses weiterhin der 15. März 2011.


Unten finden Sie einige Beispiele für die Ersatzspielerregelung.

Jens P. Kröger
Sportwart
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