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28.05.2021

HSB: Tennishallen dürfen ab 1. Juni wieder öffnen

Nach den Ankündigungen des Senats vom 28. Mai, wonach es weitere Lockerungen in Hamburg geben wird, dürfen auch Sporthallen ab 1. Juni wieder öffnen. Sport ist dann mit bis zu 10 Erwachsenen im Innenbereich unter Auflagen (u.a. (digitale) Kontaktnachverfolgung, Testpflicht) wieder möglich. Dazu zählen nach Angaben des Hamburger Sportbundes (HSB) eindeutig auch Tennishallen. Dies hat der HSB dem Hamburger Tennis-Verband am Freitagabend telefonisch bestätigt. Von der Testpflicht befreit sind nach Auskunft des HSB Vollgeimpfte und Tennisspieler*innen, die von Covid-19 genesen sind und einen Genesenennachweis vorweisen können.

Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des Senats und die Mitteilung des HSB. Informationen zu den Erleichterungen für Vollgeimpfte und Genesene finden Sie in diesem Artikel der Staatskanzlei.

Die Hamburgische Covid-19-Eindämmungsverordnung war bis zum Freitagabend noch nicht aktualisiert; damit ist in den kommenden Tagen zu rechnen.

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