Hamburger Tennis-Verband e.V.
HTV - LinksHTV - KontaktHTV - Impressum

Jugendordnung des Hamburger Tennis-Verbandes e.V.

Hier können sie die Jugendordnung im PDF-Format Herunterladen (14 KB) Zurück zur Übersicht

Jugendordnung des Hamburger Tennis - Verbandes e.V.

Inhalt:


A - Allgemeines
  1. Die Hamburger Tennis-Jugend ist die Gemeinschaft aller Jugendlichen des HTV.
  2. Sie ist Mitglied der Deutschen Tennis - Jugend und der Hamburger Sportjugend
  3. Zweck der Hamburger Tennis-Jugend ist die Förderung des Tennissports bei den Jugendlichen unter Beachtung jugendpflegerischer und jugenderzieherischer Gesichtspunkte.
  4. Die in der Jugendordnung des DTB und der Hamburger Sportjugend niedergelegten Grundsätze sind auch ihre.
  5. Die Hamburger Tennis-Jugend führt und verwaltet sich selbst gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dieser Jugendordnung unter Beachtung der Satzung, Ordnungen und Regeln des HTV.
  6. Jugendlicher im Sinne der Jugendordnung ist, wer am 31.12. des Vorjahres des Veranstaltungskalenders das 18, Lebensjahr noch nicht vollendet hat (gem. der WettSpielOrdnung des DTB). Der Jugendliche muss Mitglied eines Tennisvereins oder der Abteilung eines anderen Sportvereins sein, die dem HTV als Mitglieder angehören.
Zurück nach Oben


B - Organisation
Die Hamburger Tennis-Jugend wird vertreten durch:
  1. Die Jugendwarteversammlung,
  2. den Jugendwart des HTV und
  3. den Jugendausschuss.
  1. Jugendwarteversammlung
    1. Die Jugendwarteversammlung tritt einmal im Jahr zusammen. Im Wahljahr muss die Versammlung mindestens eine Woche vor der ordentlichen Mitgliederversammlung des HTV stattfinden.
    2. Der Jugendwarteversammlung gehören an und sind stimmberechtigt: die Jugendwarte der Vereine bzw. Abteilungen der Jugendwart und die Mitglieder des Jugendausschusses.
    3. Der Jugendwart beruft die Jugendwarteversammlung mit 14tägiger Frist unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein und leitet die Versammlung, über die eine vom Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen und den Vereinen zuzusenden ist. Die Jugendwarteversammlung ist einzube-rufen, wenn ein Viertel der Jugendwarte der dem HTV angeschlossenen Vereine oder der Jugendausschuss dieses verlangt.
    4. Die Jugendwarteversammlung ist für alle die Hamburger Tennis-Jugend betreffenden Fragen zuständig. Sie beschließt außerdem über die Entlastung der Organe der Hamburger Tennis-Jugend.
    5. Jede form- uns fristgerecht einberufene Jugendwarteversammlung ist beschlussfähig. Jeder Verein sowie jedes Mitglied des Jugendausschusses hat eine Stimme. Bei Personalwahlen gilt § 15 Ziffer 1 der Satzung des HTV (Stimmenzahl der Vereine) entsprechend.

      Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Vertreter, Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Abstimmungen erfolgen durch Handheben. Verlangen wenigstens 10 % der anwesenden Jugendwarte eine geheime Abstimmung, erfolgt sie durch Stimmzettel.
  2. Jugendwart
    1. Der Jugendwart nimmt die Belange der Hamburger Tennis-Jugend im Rahmen des vom Vorstand des HTV zu genehmigenden Programms wahr. Er führt die hierzu gefassten Beschlüsse der Jugendwarteversammlung und des Jugendausschusses durch. Der Jugendwart vertritt die Hamburger Tennis-Jugend beim DTB und in der Hamburger Sportjugend sowie bei den für Sport- und Jugendfragen zuständigen Stellen des Hamburger Senats.
    2. In dringenden und wichtigen Fällen kann der Jugendwart, sofern der Jugendausschuss nicht kurzfristig zusammengerufen werden kann, vorläufige Regelungen treffen, die bei der nächsten Jugendwarte-versammlung zur Genehmigung vorzulegen sind. Von der Vorlage sind einfache disziplinarische Maßnahmen ausgeschlossen.
    3. Der Jugendwart wird auf der Jugendwarteversammlung anlässlich der ordentlichen Mitgliederversammlung des HTV mit einfacher Stimmmehrheit für drei Jahre gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung der Mitgliederver-sammlung des HTV. Bestätigt diese die Wahl nicht, muss die Jugendwarte-versammlung eine Neuwahl vornehmen. Wird auch diese Wahl nicht bestätigt, wird der Jugendwart durch die Mitgliederversammlung des HTV gewählt. Der Jugendwart bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
    4. Der Jugendwart gehört dem Vorstand des HTV an.
  3. Jugendausschuss
    1. Der Jugendausschuss unterstützt den Jugendwart in allen Belangen der Hamburger Tennis-Jugend.
    2. Der Jugendausschuss setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
      a) dem Jugendwart als Vorsitzenden,
      b) den vier Bezirksjugendwarten,
      c) der Jüngstenwartin / dem Jüngstenwart.
    3. Vorsitzender des Jugendausschusses ist der Jugendwart bzw. ein von ihm benannter Vertreter aus dem Jugendausschuss.
    4. Die Bezirksjugendwarte sind die Bindeglieder zwischen dem Verbandsjugendwart und den Vereinsjugendwarten. Sie sind die Ansprechpartner der Vereinsjugendwarte ihres Bezirkes in allen Verbandsfragen der Hamburger Tennis-Jugend.
    5. Die Mitglieder des Jugendausschusses werden von der Jugendwarteversammlung für drei Jahre gewählt.
  4. Die Referenten
    1. Die Referenten unterstützen den Jugendwart in allen Belangen der Hamburger Tennis-Jugend.
    2. a) Referent für Schultennis,
      b) Referent für die Kleinen Henner Henkel-Spiele und die Kleinen Cilly Aussem-Spiele
    3. Der Referent für Schultennis hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den Vereinen, das Tennisspielen an den Hamburger Schulen zu verbreiten. Hierzu hat er engen Kontakt zu den Fachreferenten des DTB und des HSB zu pflegen.
    4. Der Referent für die Kleinen Henner Henkel-Spiele und Kleinen Cilly Aussem-Spiele ist verantwortlich für die Planung und Durchführung dieser Spiele.
    5. Die Referenten werden von der Jugendwarteversammlung für drei Jahre gewählt.



C - Finanzbestimmungen
Die im Haushaltsplan des HTV und der Hamburger Sportjugend für die Jugendarbeit der Hamburger Tennis-Jugend ausgewiesenen Mittel werden vom Jugendwart und dem Jugendausschuss gemäß den Bestimmungen der Satzung des HTV verwandt. Verwahr und Verbuchung der Mittel ist dem Schatzmeister des HTV bzw. Hamburger Sportjugend übertragen. Der Jugendwart wird der Jugendwarteversammlung anlässlich der ordentlichen Jugendwarteversammlung einen Nachweis über die Verwendung der Mittel vorlegen.



D - Jugendsport- und Schutzbestimmungen
  1. Für die sportlichen Veranstaltungen der Jugend gelten die Bestimmungen
    • der Wettspielordnung des DTB
    • der Wettspielordnung des HTV sowie
    • der Jugendordnung des HTV.
  2. Die Hamburger Tennis-Jugend führt jährlich durch
    a) Hamburger Jugendmeisterschaft
    b) Kleine Henner Henkel-Spiele und Kleine Cilly Aussem-Spiele
    c) Vorrunde zur Hamburger Jugendmeisterschaft für alle Altersgruppen
    d) Ranglistenturniere
  3. Die Hamburger Tennis-Jugend beschickt die Deutschen Jugendmeisterschaften, Bundessichtungsturniere, Bundeslehrgänge, Turniere des DTB sowie internationale Jugendturniere.
  4. Die Hamburger Jugendmeisterschaften werden in den Einzelwettbewerben ausgetragen
    1. für die Juniorinnen und Junioren der Altersklasse U 21 (das sind die Jugendlichen, die am 31.12. des Vorjahres des Veranstaltungsjahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben),
    2. für Juniorinnen und Junioren der Altersklasse U 16 (das sind Jugendliche, die am 31.12. des Vorjahres des Veranstaltungsjahres das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben),
    3. für Juniorinnen und Junioren der Altersklasse U 14 (das sind die Jugendlichen, die am 31.12. des Vorjahres des Veranstaltungsjahres das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben),
    4. für Juniorinnen und Junioren der Altersklasse U 12 (das sind die Jugendlichen, die am 31.12. des Vorjahres des Veranstaltungsjahres das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben),
    5. im Winter zusätzlich für Juniorinnen und Junioren der Altersklasse U 11, (das sind die Jugendlichen, die am 31.12. des Vorjahres des Veranstaltungsjahres das 11. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.),
    6. im Sommer U 10 Meisterschaft (Vergleichskampf der Bezirke), das sind die Jugendlichen, die am 31.12. des Vorjahres des Veranstaltungsjahres das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.)
    Zusätzlich werden Doppelwettbewerbe ausgeschrieben, jedoch keine gemischten Doppel.
  5. Für alle Jugendwettkämpfe gelten die unter D. 4. aufgeführten Altersklassen. Doppelkonkurrenzen und die Kleinen Henner Henkel-Spiele und die Cilly Aussem-Spiele sind davon ausgenommen.
  6. Die Kleinen Henner Henkel-Spiele und die Kleinen Cilly Aussem-Spiele werden in vier Altersklassen gespielt:
    a) Juniorinnen und Junioren U 18 / U 16
    b) Juniorinnen und Junioren U 14
    c) Juniorinnen und Junioren U 12
    d) Bambini U 10 und jünger
  7. Die Verantwortung dafür, dass ein Jugendlicher, der an einer unter D. 2. aufgeführten Veranstaltung teilnimmt, an Gesundheitsschäden leidet, die sich auf seine Spielfähigkeit auswirken oder auswirken könnten, liegt weder bei einem Organ der Hamburger Tennis-Jugend oder des HTV, noch beim jeweiligen Turnierveranstalter. Jugendliche, die an einer unter D. 3. aufgeführten Veranstaltung teilnehmen, müssen im Besitz eines ärztlichen Unbedenklichkeitszeugnisses oder des Sportgesundheitspasses sein. Die Jugendlichen sind von der Teilnahme an den Turnieren auszuschließen, wenn sie nach Aufforderung das Zeugnis oder den Pass nicht vorlegen können.
  8. Juniorinnen und Junioren der U 12 und jüngere Jahrgänge haben einen Anspruch auf eine Pause von fünf Minuten nach dem ersten Satz und von zehn Minuten nach dem zweiten Satz. Dieser Anspruch besteht auch, wenn Mädchen und Knaben in den Doppelwettbewerben mit Juniorinnen und Junioren zusammen spielen. Diese Pausenbestimmung gilt nicht für internationale Veranstaltungen, es sei denn, dass dies vorher vereinbart ist.
  9. Jugendliche dürfen bei allen Wettkämpfen nur für zwei Wettbewerbe Nennungen abgeben.



E - Schlussbestimmungen
Die Jugendordnung ist von der Jugendwarteversammlung zu beschließen und bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch die ordentliche Mitgliederversammlung des HTV. Sie kann nur durch einen Beschluss der Jugendwarteversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit geändert werden. Die Jugendordnung sowie ein Beschluss zu ihrer Änderung werden mit dem Zeitpunkt der Bestätigung durch die ordentliche Mitgliederversammlung des HTV wirksam.

Beschlossen durch die Jugendwarteversammlung am 19. Januar 1993,
bestätigt durch die ordentliche Mitgliederversammlung des HTV am 26. Januar 1993;

Mit Änderungen vom 17. Januar 1995, 17. Januar 2000, 11. Februar 2003 und 10. Februar 2004,
bestätigt jeweils durch die ordentlichen Mitgliederversammlungen des HTV am 31. Januar 1995, am 24. Januar 2000, am 27. Februar 2003 und am 26. Februar 2004.