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07.05.2019

Die Haftung der Tennisvereine für „scheinselbstständige“ Tennistrainer

Seminar:
 
Die Haftung der Tennisvereine für „scheinselbstständige“ Tennistrainer
- Verhindern Sie hohe Nachzahlungen bei Prüfung der Deutschen Rentenversicherung -
 
Seminarziel:
Die Deutsche Rentenversicherung prüft aktuell wieder eine Vielzahl von Tennisvereinen auf die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Ein besonderes Augenmerk wird hier auf die Tennistrainer gelegt. Viele Tennistrainer sind selbstständig und rechnen unmittelbar gegenüber dem Verein ab. Die Deutsche Rentenversicherung vertritt jedoch die Auffassung, dass die Tennistrainer tatsächlich bei den Vereinen angestellt sind. Dies führt zu erheblichen Nachzahlungen und zwar rückwirkend bis zu 30 Jahren.
 
Erfahren Sie im Seminar, welche Möglichkeiten es gibt, solche Nachzahlungen zu verhindern und wie Sie sich richtig für die Zukunft aufstellen.
 
Seminardauer: 1,5 Stunden
 
Seminarleiter:
Till Fehr, Rechtsanwalt in Hamburg. Er vertritt bundesweit eine Vielzahl von Tennisvereinen. Im vergangenen Jahr hat Till Fehr am Sozialgericht die ersten Fälle gegen die Deutsche Rentenversicherung gewonnen. Das Sozialgericht hat festgestellt, dass die Tennistrainer selbständig waren.

Kosten:
25,00 € pro Person. Weitere Informationen zur Zahlung bei Anmeldung.

Termine:

20. Mai 2019
17,30 - 19.00
Hamburg, Sportbüro Nord der Tennisverbände SH und HH im  
HTV-Leistungszentrum,
 
5. Juni 2019
17.30 - 19.00
Kiel, Sportbüro Nord der Tennisverbände SH und HH im  Haus des Sports
 
15. Juli 2019
17.30 - 19.00
Hamburg, Sportbüro Nord der Tennisverbände SH und HH im  
HTV-Leistungszentrum
 
Anmeldung:
Über den jeweiligen Seminarkalender des Landesverbandes.
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